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WIR LIEFERN ANTWORTEN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU UNSEREN PRODUKTEN

  • Für bestimmte Personengruppen ist das Thema „Alkohol in Erfrischungsgetränken“ aus ernährungsphysiologischen oder religiösen Gründen besonders wichtig. Aus diesem Grund möchten wir hervorheben, dass zu keinem Zeitpunkt der Abfüllung unseren Getränken Alkohol als Zutat zugegeben wird.

    Bei der Produktion unserer Erfrischungsgetränke ist es jedoch teilweise erforderlich, Alkohol aus technologischen Gründen als Hilfsstoff zu verwenden. Er dient zum Beispiel als Lösungsstoff für bestimmte Aromen, welche nicht in Wasser löslich sind. Dadurch wird die Einbringung der Aromen in das jeweilige Produkt erst möglich. Der Gehalt des hierfür eingesetzten Alkohols im Endprodukt ist jedoch verschwindend gering. Die Aromen werden um ein Vielfaches mit Wasser verdünnt, so dass hier nur Spuren von Alkohol vorliegen. Oft liegen diese unter dem natürlichen Alkoholgehalt von normalem Obst. Deshalb ist eine Deklaration auf dem Etikett nicht notwendig. Beispielsweise enthält eine reife Banane ein Vielfaches mehr an Alkohol als ein Liter Freeway Cola.

    Hinzu kommt, dass einige unserer Produkte Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat enthalten. Fruchtsäfte enthalten von Natur aus Alkohol in geringen Spuren.

    Unsere alkoholfreien Erfrischungsgetränke unterliegen verschiedenen rechtlichen Leitlinien und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Europäischen Union. Wir können versichern, dass bei der Produktion unserer Getränke selbstverständlich sämtliche Vorgaben umgesetzt und eingehalten werden.

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